Rosskur für deutsche Baugesetze

Ein Artikel von Redaktion | 02.04.2019 - 13:08


In Deutschland fehlen laut Deutschem Holzfertigbau-Verband (DHV) zwischen 350.000 und 400.000 Wohneinheiten. Das Defizit gründe unter anderem an dem viel zu komplexen Bauordnungsrecht und dem Nebeneinander von 16 verschiedenen Landesbauordnungen. Der Verband will jetzt den Weg zum Eigenheim transparenter machen und setzt sich für eine Vereinfachung des Regelwerks ein.

„Es kann nicht angehen, dass für die Herstellung der gleichen Sache in jedem Bundesland andere Regeln gelten. Häuser braucht und baut man schließlich überall“, sagt Erwin Taglieber, Holzbauunternehmer aus Oettingen in Bayern. Als Präsident des Deutschen Holzfertigbau-Verbandes fordert er deshalb eine Rosskur für die deutschen Baugesetze sowie klaren Vorrang für das Ziel, Wohnraum für Familien zu schaffen. Damit spricht er über 300 mittelständischen Hausbauunternehmen aus der Seele, die den miteinander kooperierenden Holzbau-Verbänden Deutscher Holzfertigbau-Verband, ZimmerMeisterHaus (ZMH) und 81fünf high-tech & holzbau AG (81fünf) angehören.

16 unterschiedliche Gesetze

Bislang gleiche es laut DHV einem Abenteuer, sich mit dem Thema Baurecht zu befassen, da in jedem Bundesland eine eigene Landebauordnung (LBO) gilt. Trotz aller Bestrebungen auf Bundesebene, das geltende Baurecht zu harmonisieren, indem man Reformkommissionen einberuft oder Ausschüsse einsetzt, wird das Rad in 16 Bundesländern immer wieder neu erfunden. „Von Land zu Land abweichende Baugesetze machen wenig Sinn“, so Wolfgang Schäfer, Geschäftsführer Technik beim Zimmererverband Holzbau Baden-Württemberg.

Vorbild Baden-Württemberg

Aus Sicht des DHV ist die Landesbauordnung von Baden-Württemberg vorbildlich und sollte als Universalvorlage für die Muster-Bauordnung (MBO) dienen, deren Inhalte im Zuge der Harmonisierung und Vereinheitlichung der LBOs in allen Bundesländern in geltendes Landesrecht zu überführen wären. Insbesondere die Regelungen zu Gebäuden der Klassen IV (bis 13 m Höhe und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²) und V (Gebäude über 13 m Höhe) erleichtern in Baden-Württemberg die Verwendung des Werkstoffs Holz in Anwendungsbereichen, die bisher anderen Werkstoffen vorbehalten waren.

„Letztlich ist es eine Frage des politischen Willens, ob und in welchem Umfang in einem Bundesland mit Holz gebaut werden darf. Wie beliebt das Bauen mit Holz bei privaten Bauherren ist, sieht man in Baden-Württemberg, wo mehr als jedes dritte Einfamilienhaus in Holzrahmen- bzw. Holzfertigbauart errichtet wird“, unterstreicht Taglieber. Mit der Verwendung von Holz aus bauordnungsrechtlicher Sicht befassen sich die Forschungsprojekte „Holzbau-Richtlinie B.-W.“ und „TIMpuls“, an denen sich auch der Deutsche Holzfertigbau-Verband beteiligt.

Quelle: DHV