Von einer schon erledigt geglaubten Diskussion sind nun die Holzbau-Meister in der Steiermark eingeholt worden. Es geht um die baugesetzliche Planungsberechtigung, die zum Beispiel für das Einreichen von Einreichplänen bei der Gemeinde notwendig ist.
Holzbau-Meister dürfen Bauten, die in ihrem Wesen Holzkonstruktionen sind, planen, berechnen, einreichen und natürlich auch bauen. So sagt es die Gewerbeordnung. Diese Kompetenz erwerben sich die Holzbau-Meister im Rahmen ihres Meisterprüfungskurses und der sehr aufwendigen Befähigungsprüfung, bei deren Prüfungskommission auch Ziviltechniker Mitglied sind.
Die österreichweite Regelung gilt schon seit Jahrzehnten. Für den Holzbau war die rechtliche Anerkennung des planerischen und bautechnischen Könnens für das gesamte Bauwerk wesentlich. Sie gab dem modernen Holzbau (mit mehrgeschossigen Bauten aus österreichischer Hand auf der ganzen Welt) sicherlich einen wichtigen Schub.
Bürokratischer Rückwärtsgang
Das Referat „Baurecht“ des Landes Steiermark hat nun beschlossen, den bürokratischen Rückwärtsgang einzulegen. Mit einem Schreiben an die Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften erklärt das zuständige Referat: „Holzbau-Meister dürfen Bauten mit Keller nicht mehr planen und dafür als Bauführer auftreten.“ Mit dieser Rechtsmeinung stellt sich die Abteilung des Landes Steiermark gegen die bisher geübte und bewährte Verwaltungspraxis.
Die Folgen:
- Die Abteilung Baurecht spricht den Holzbau-Meistern eine Berechtigung ab, die sie durch die Befähigungsprüfung erworben haben.
- Zusätzlicher bürokratischer Aufwand und Kosten: Bauherren brauchen im Falle des Falles die Stempel zweier Betriebe/Planer (für Holz und Beton).
- In Zeiten einer sich liberalisierenden Gewerbeordnung machen Beamte durch nicht nachvollziehbare Interpretationen von Gesetzen die Einreichungen von Bauplänen komplizierter.
Quelle: Landesinnung Holzbau Steiermark (für den Inhalt dieser Meldung verantwortlich)