Die Oberösterreichische Landesregierung hat kürzlich eine Novelle der Bautechnikverordnung beschlossen. Darin werden die OIB-Richtlinien 2015 mit wenigen Ausnahmen in Oberösterreich für verbindlich erklärt.
Mit der Novellierung der oberösterreichischen Bauregeln geht eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den mehrgeschossigen Holzbau einher. Bis zu sechsgeschossige Gebäude können ab 1. Juli ohne Sondergenehmigung in Holz gebaut werden. Bisher waren nur vier Geschosse ohne ein zusätzliches Gutachten möglich.
Ob Holz, ob Beton, ob Stahl: gleich hohe Sicherheitsanforderungen
Dabei bleibt das Sicherheitsniveau von mehrgeschossigen Holzbauten unverändert hoch: 90 Minuten müssen tragende Bauteile von sechsgeschossigen Holzbauten im Brandfall standhalten. Die Anforderungen an den Feuerwiderstand sind damit gleich hoch wie bei konventionell errichteten Gebäuden. Daneben werden durch die Einführung der OIB-Richtlinien 2015 viele weitere Erleichterungen im Brandschutz in das oberösterreichische Baurecht übernommen. Unter anderem:
- Erweiterung der Gebäudeklasse 1 auf maximal zwei Wohnungen
- Entfall der Flächenbegrenzung von Brandabschnitten bei Wohngebäuden
- Erleichterungen für brandabschnittsbildende Wände von Carports, Geräteschuppen etc. an der Grundgrenze
- Bemessung der Fluchtwegslänge erst ab der Wohnungstür
Quelle: proHolz Oberösterreich