Unterdach_1_RichardHuberWikipedia.jpg

Die ÖNORM B 4119 neu

Ein Artikel von Redaktion | 19.03.2018 - 08:29
19.03.2018 – Wesentliche Änderungen gegenüber der ÖNORM B 4119:2010 12 15 sind z. B.:
  • Erläuterungen zur winddichten Ausführung von Unterdächern – Neuregelung der
  • Zulässigkeit von geringfügigen Leckagen
  • (Undichtheiten) des Unterdaches
  • Regelungen zum Einbau von Dachflächen-
  • fenstern 
  • Änderung der Anwendung von Nageldich-
  • tungen
  • Adaptierung der Zeichnungen im Anhang
  • Anpassung an die Neufassung der ÖNORM B 3661:2017 10 15, womit die Probleme der Haltbarkeit von Folien in der Prüfung besser erfasst werden sollen

Anordnung von Unterdächern

Neben den bisherigen Bestimmungen über die Anordnung von Unterdächern wurde neu aufgenommen, dass ein Unterdach auch bei belüfteten Dachabdichtungen gemäß ÖNORM B 3691 mit einer Dachneigung bis 8 Grad gefordert ist. Bei Dachneigungen von mehr als 8 Grad darf auf die Ausführung eines Unterdaches verzichtet werden, wenn Maßnahmen zur Winddichtung und gegen Eintrieb von Flugschnee vorgesehen sind. 

Freibewitterung des Unterdachs

Eine lange Freibewitterungsdauer bei hoher UV-Strahlung wurde als das zu vermeidende Übel erkannt. Es wurde daher neu aufgenommen, dass grundsätzlich innerhalb von vier Wochen die Dachdeckung aufzubringen ist, außer Herstellerangaben weichen davon ab. Es wird in der überarbeiteten Norm darauf hingewiesen, dass in der Planung Maßnahmen zu setzen sind, um eine lange Stehzeit bis zur Eindeckung zu vermeiden bzw. Vorkehrungen gegen die Einwirkung von UV-Strahlen zu setzen. Bei nachträglichen Arbeiten auf bestehenden Dächern sind frei liegende Unterdeckbahnen entsprechend abzudecken.

Generelle Festlegungen für die Ausführung

Es wird darauf hingewiesen, dass grobe Verschmutzungen (z. B. durch auslaufendes Sägekettenöl oder Treibstoffe) zu vermeiden sind. Bei Einbauten / Durchdringungen (Dachfenstern) von einer Breite > 50 cm sind Querrinnen oder Ableitwinkel im Gefälle bzw. Hilfsdachflächen (Quersattel) anzuordnen. Anschlüsse und Einbindungen sind mindestens 2 cm über die Oberkante der Konterlattung regensicher bzw. erhöht regensicher und sicher gegen Flugschneeeintrieb herzustellen.

Diffusionsfähigkeit von Unterdächern

Eine ausreichende Diffusionsfähigkeit über Vollsparrendämmungen muss unter Berücksichtigung des Gesamtaufbaues gegeben sein. Bei Unterdeckbahnen mit einer diffusionsäquivalenten Luftschichtdicke sd-Wert > 0, 3 m ist die bauphysikalische Funktionsfähigkeit nachzuweisen.

Zu- und Abluftöffnungen

Bei Dacheindeckungen mit großem Fugenanteil darf nun die firstseitige Abluftöffnung bei Sparren ≤ 10 m auf 30 % des sich aus der Mindestlattenhöhe ergebenden Belüftungsquerschnittes reduziert werden. Bei Sparrenlängen über 10 m bleibt die Reduktion auf 40 % wie bisher bestehen.

Nageldichtbänder

Nageldichtbänder sind nun generell einzusetzen. Die Ausnahmen bestehen wie bisher beim Einsatz von Polymerbitumenbahnen (E-KV-20 ab 2 mm Stärke) und wenn ein positiver Nachweis der Nageldichtheit gemäß ÖNORM B 3647 vorliegt. Die Breite der Nageldichtbänder entspricht der Konterlattenbreite bzw. muss bei Konterlattenbreiten über 70 mm die Breite der Nageldichtbänder mindestens 70 mm betragen.

Erhöhte Regensicherheit

Neben Schweißen sind auch andere Fügetechniken zulässig. Es gelten dafür die Anforderungen der ÖNORM B 3661 (Abdichtungsbahnen – Unterdeck- und Unterspannbahnen für Dachdeckungen – nationale Umsetzung der ÖNORM EN 13859-1), Tabelle 5 für UD Typ II; Bei werkseitig vorkonfektionierten Bahnen und Kunststoffbahnen ist eine Schweißnahtbreite von 2 cm ausreichend (sonst 4 cm).

Materialkennzeichnung

Es wurden die in der Materialnorm ÖNORM B 3661 aktualisierten europäischen Bezeichnungen übernommen.

Winddichte Ausführung für Unterdächern

Anschlüsse an angrenzende Bauteile und Überlappungen sind winddicht auszuführen. Bei regensicheren Unterdächern sind Fehlstellen bis zu 2, 5 cm/lfm für die Winddichtheit unerheblich. Es werden Maßnahmen in Abhängigkeit von der Anschlussfuge angegeben. Es wird dabei unterschieden zwischen:
  • geschützten Anschlussfugen – das sind Anschlussfugen, die z. B. durch geschlossene Fassadensysteme, Verputze oder Dacheindeckungen gegen Windeinfluss abgedeckt sind
  • und ungeschützten Anschlussfugen, die nicht durch geschlossene Fassadensysteme, Verputze oder Dacheindeckungen abgedeckt sind oder Anschlussfugen hinter belüfteten Fassaden mit großem Öffnungs- oder Fugenanteil oder im unmittelbaren Bereich der Zu- und Abluftöffnungen
Geschützte Anschlussfugen müssen zumindest durch formschlüssige Bauteile geschlossen sein und gleichzeitig muss ein Unterströmen der Unterdeckbahn verhindert werden (z. B. durch Verklebung auf der Schalung). Bei ungeschützten Anschlussfugen:
  • kann die ausreichende Winddichtheit durch eine durchgehende Verklebung ohne sichtbare Öffnungen hergestellt werden. Frei bewitterte Klebebänder sind vor der Witterung (z. B. Feuchtigkeit und UV-Strahlung) zu schützen
  • oder es sind Anschlüsse zumindest durch formschlüssige Bauteile geschlossen, es ist das Unterströmen der Unterdeckbahn verhindert und es werden schwere Dämmstoffen aus Mineralfaser oder Zellulose mit einer Rohdichte von ≥ 25 kg/m3 auf eine Breite von mindestens 1 m eingebracht. 

Dachflächenfenster

Es wird auf die Vorgaben der verschiedenen Hersteller hinsichtlich des Einbaus und der Bauphysik verwiesen. Beispielzeichnungen für den Fenstereinbau (Anschlüsse, Befestigung usw.) sind in der Norm enthalten. Für den Fenstertausch sind ebenfalls Beispiele und Beschreibungen enthalten. Es wurde deutlich dargestellt, dass der Anschluss außen und innen nur nach Maßgabe der angrenzenden Bauteile erfolgen kann.Die ÖNORM B 4119 erscheint am 1. März 2018._rs