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© Österreichisches Institut für Bautechnik

Einige Erfolge für die Gleichstellung von Holz

Ein Artikel von Redaktion | 30.04.2019 - 08:15


30.04.2019 – Die OIB-Richtlinien 2019 wurden in einer Generalversammlung des Österreichischen Instituts für Bautechnik am 12. April beschlossen und Ende April veröffentlicht. Erreicht wurden dabei weitere Verbesserungen für die Verwendung von Holz und Holzprodukten.

Die OIB-Richtlinien dienen der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich. Sie werden vom Österreichischen Institut für Bautechnik nach Beschluss in der Generalversammlung herausgegeben und stehen damit den Bundesländern zur Verfügung. Die Bundesländer können die OIB-Richtlinien in ihren Bauordnungen für verbindlich erklären.
 
Die OIB-Richtlinien folgen dem Konzept leistungsorientierter bautechnischer Vorschriften und sind entsprechend den Grundanforderungen für Bauwerke der Bauproduktenverordnung (Berichtigung) gegliedert. Lediglich für die Grundanforderung „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen" gibt es keine OIB-Richtlinie.
Mit der Veröffentlichung Ende April kam es zu weiteren Verbesserungen für die Verwendung von Holz und Holzprodukten. In konstruktiven Verhandlungen konnten dabei für den Bau- und Werkstoff einige Erfolge erzielt werden. Holz ist in wichtigen Bereichen der Gleichrangigkeit mit anderen Bau- und Werkstoffen wieder einen Schritt näher gekommen.

Quelle: Fachverband der Holzindustrie Österreichs