Die Überarbeitung war erforderlich um den normativen Bezug zu den neu gestalteten Normen über Abdichtungsbahnen ÖNORM B 3661-1:2026 05 01 (Bitumenbahnen) und ÖNORM B 3661-2:2026 05 01 (Kunststoffbahnen und diffusionsoffene Bitumenbahnen) herzustellen und so Klarheit in Bezug auf die Ausführung von Unterdächern zu schaffen.
Die Überarbeitung baut auf den Ergebnissen des Projektes PuPURA der Holzforschung Austria auf.
Die überarbeitete ÖNORM B 4119 – Unterdächer und Unterspannungen – Planung und Ausführung, wurde nach Ablauf einer sechswöchigen Einspruchsfrist Anfang Juli im Komitee 12 Holzbau von Austrian Standards abschließend behandelt und ist für eine Veröffentlichung Anfang September 2026 bereit.
Wer zur Orientierung vorweg den Entwurf studieren möchte, kann diesen unter austrian-standards.at => Webshop und Eingabe der Norm “B 4119“ im Suchfeld anfordern.
Änderungen zum Vorgängerdokument
Insbesondere beinhaltet die überarbeitete ÖNORM B 4119 folgende Änderungen gegenüber dem Vorgängerdokument:
- Neuordnung von Abschnitten und Unterabschnitten zur besseren Lesbarkeit
- Präzisierung des Anwendungsbereiches hinsichtlich nicht regensicherer Dacheindeckungen
- Anpassung der Anforderungen an die Qualität von Abdichtungsbahnen an die Neuausgaben der
- ÖNORM B 3661-1:2026 05 01 (Bitumenbahnen) und ÖNORM B 3661-2:2026 05 01 (Kunststoff- bahnen und diffusionsoffene Bitumenbahnen)
- Adaptierungen in Bezug auf die Anordnung von Unterdächern
- Aufnahme von Festlegungen in Bezug auf die Anordnung von Unterdächern bei Dächern mit Energiegewinnungselementen
- Neuregelung für Konterlattenhöhen und Zu- und Abluftquerschnitte
- Aufnahme besonderer Anforderungen an Unterdächer in Verbindung mit Aufsparren-Wärmedämmungen, mit nicht diffusionsoffenen Unterdeckbahnen und mit Überlüftungsebene aus Platten werkstoffen
- Zudem wurden die schematisch dargestellten, möglichen Lösungen im informativen Anhang neu gestaltet.
Nachstehend eine Auswahl wesentlicher Änderungen
Klarstellung im Anwendungsbereich
- Unterdächer unterhalb von nicht regensicheren Dacheindeckungen sind nicht Gegenstand dieser Norm. Änderung bezüglich der Erfordernis eines Unterdachs
- Klarstellung der bisherigen Formulierung bezüglich der Anforderung über feuchteempfind-lichen Deckenkonstruktionen.
- Ausweitung auf Nichtwohngebäude mit vergleichbarem Schadensrisiko
- Freistehende Konstruktionen wie Terrassenüberdachungen oder Abstellflächen benötigen kein Unterdach, ausgenommen bei Unterschreitung der Regeldachneigung bei Dacheindeckungen gemäß ÖNORM B 3419.
Änderungen bei der Materialauswahl
- Die Bewertung der Bahnen erfolgt nach der überarbeiteten Produktnorm ÖNORM B 3661, aufgesplittet in die 2 Normteile: ÖNORM B 3661-1:2026 05 01 (Bitumenbahnen) und ÖNORM B 3661-2:2026 05 01 (Kunststoff bahnen und diffusionsoffene Bitumenbahnen).
- Wegfall der E-GV10 bei der Angabe der gemäß ÖNORM B 3661-1 zulässigen Mindestqualitäten.
- Wegfall der Erleichterung, eine Bahn mit einer flächenbezogenen Masse von 220 g/m² ab 15° Dachneigung und bis 4,0 kN/m² Schneelast als Unterdeckbahn mit erhöhter Regensicherheit einzusetzen.
Generelle Anforderungen
Klarstellung, dass eine dauernde Wasserein- bzw. Wasserableitung auf oder über das Unterdach keine Anforderung an das Unterdach darstellt und dafür eine Abdichtung im Sinne der ÖNORM B 3691 zu planen wäre.
Änderungen bei Konterlattenhöhen
- Reduktion von 8 auf 6 Spalten, durch Zusammen führung der Dachneigungen 15-20° und 20-25° in einen gemeinsamen Bereich von 15-25°, mit geringfügiger Erhöhung der Mindestkonterlattenhöhen in einigen Bereichen.
- Regelungen für eine Dachneigung ab 3°. Ausführung der Zu- und Abluftöffnungen
- Tabellarische Angabe des freien Mindestabluftquerschnittes (cm²) in Abhängigkeit von der Konterlattenhöhe und der Ausführung der Dach- eindeckung/Dachabdichtung.
- Die erforderlichen Querschnitte der Zuluftöffnungen werden im Verhältnis zu den jeweiligen Mindestabluftquerschnitten angegeben.
- Bei Satteldächern mit einer Dachneigung ≤ 7° und einer maximalen Sparrenlänge von 8 m je Dachseite darf die Firstentlüftung entfallen.
- Bei Satteldächern mit überströmbarem Firstteil dürfen die Werte für den freien Mindestabluftquerschnitt um 25 % reduziert werden.
Änderung der Konstruktiven Grundsätze im Sanierungsfall
- Bei Sanierungen ist eine geringfügige Unter- schreitung der Mindestdachneigung des Unterdaches bei Freigabe durch den Hersteller der Unterdeckbahn inklusive Systemzubehör zulässig.
- Eine gefällelose Ausführung ist bei Sanierungen nicht zulässig.
- Bei Traufenausbildungen, die einer ständigen Bewitterung und UV-Belastung ausgesetzt sind (z. B. bei Unterdächern mit Entwässerung in die Dachrinne), ist der Traufenbereich ausreichend gegen UV-Belastung zu schützen oder dieser Bereich mit dauerhaft beständigen Materialien auszuführen.
Anforderungen an Unterdächer unter Energiegewinnungsanlagen
- Indach-Energiegewinnungsanlagen gemäß ÖNORM M 7778, gelten als besondere Beanspru- chung. Diese müssen zwingend mit einem erhöht regensicheren Unterdach ausgeführt werden.
- Der Schutzbereich muss die gesamte Anlagenfläche sowie einen Sicherheitsabstand von 1,5 m zu den Seiten und zum First umfassen.
- Wenn die Regensicherheit der Indach-Energiegewinnungsanlagen unter Angabe der Regeldachneigung nicht durch den Hersteller bestätigt werden kann, ist eine Abdichtung gemäß ÖNORM B 3691 oder eine gleichwertige Konstruktionen unterhalb der Eindeckung zu planen.
Unterdächer mit nicht diffusionsoffenen Unterdeckbahnen und mit Überlüftungsebene
- Es wurde ein klar definierter Aufbau beschrieben
- Die Höhe der Überlüftungsebene hat mindestens 3 cm zu betragen, die nicht durch das Einbringen von Wärmedämmung vermindert werden darf.
- Über der Wärmedämmung ist eine diffusionsoffene und winddichte Ebene zu planen, dass allfälliges Kondensat und Wasser, z. B. nach Flugschnee eintrieb, schadfrei nach außen abgeleitet wird.
Die Kurzdarstellung der künftigen Norminhalte ersetzt nicht das Studium der überarbeiteten ÖNORM B 4119.