Baden-Württemberg hat schon seit Jahren die holzbaufreundlichste Landesbauordnung in ganz Deutschland. Mit der jetzt in Kraft getretenen neuen Holzbaurichtlinie Baden-Württemberg und der dazugehörigen Anlage setzt man nun noch eines drauf.
Die neue Holzbaurichtlinie basiert auf der länderübergreifend erarbeiteten Muster-Holzbau-Richtlinie von Oktober 2020. Sie konkretisiert unter anderem die Brandschutzanforderungen an Gebäude der Klasse 4 und 5 in Holzbauweise. Durch diese Konkretisierung fallen bisher übliche Einschränkungen, wie die Notwendigkeit der gutachterlichen Bewertung jedes Einzelfalls weg. Das spart Zeit und Geld.
Baden-Württemberg möchte mit diesem Schritt ein deutliches Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Bauwesen setzen. „Mit der neuen Holzbaurichtlinie für Baden-Württemberg geben wir Planern und Architekten mehr Sicherheit im zweckmäßigen Umgang mit dem Baustoff Holz“, sagt Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, im Gespräch mit den Stuttgarter Nachrichten. „Gleichzeitig schaffen wir damit neue Rahmenbedingungen, die den Holzbau im Land weiter ankurbeln, klimafreundlichen und kreislauforientierten Bauweisen den Weg ebnen und im Endeffekt zu mehr Klimaschutz führen werden.“
Ergänzt wird die Richtlinie durch eine Anlage inklusive Bauteilkatalog zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB). Dieser Katalog präzisiert abstrakte Anforderungen der Landesbauordnung (LBO) und führt technische Regeln, wie DIN-Normen, ein. Die aktuelle Fassung der Verwaltungsvorschrift vom 12. Dezember 2022 ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Hier geht es zum Download der HolzBAuRL.
Quelle: MLW