Zur Qualitätssicherung im Holzbau hat Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes vor 32 Jahren gemeinsam mit der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz eine Verbändevereinbarung zum Konstruktionsvollholz geschlossen. Diese wurde 1997, 2003, 2015 an die fortlaufende technische Entwicklung angepasst. Dabei hat man insbesondere die gegenwärtigen Regelungen aus dem Bereich der europäischen Normung berücksichtigt. Im März 2026 wurde die Vereinbarung erneut überarbeitet und unterzeichnet. Sie tritt am 1. Mai 2026 in Kraft und ist auf den Webseiten von Holzbau Deutschland sowie der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz abrufbar.
In dieser aktualisierten Vereinbarung wird auf die Klasse KVH-Si sowie auf die Bezeichnung KVH-NSi verzichtet. Weiterhin wurde die Schrift auf die Bezüge zu europäischen Produkt- und nationalen Anwendungsnormen überarbeitet. Die Vorgaben zur technischen Trocknungsdauer und Temperatur nach DIN 68800-1 wurden ergänzt und die Differenzierung der Merkmale wurde hinsichtlich der Abhängigkeit von Sortiernormen neu sortiert, informiert die Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz.