Neue Regelungen schaffen Erleichterung für Holzbau

Ein Artikel von Jakob Wassermann (für holzkurier.com bearbeitet) | 14.01.2026 - 07:23

„Den Weg frei machen für mehr Bauen mit Holz“, das verkündet die baden-württembergische Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi. Ihr Ministerium erließ dazu eine neue Fassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB). Zudem wurde eine aktualisierte Holzbau-Richlinie (HolzBauRL) veröffentlicht – diese ermögliche das Bauen mit Holz auch dort, wo strengere Brandschutzanforderungen bestehen.

Die HolzBauRL konkretisiert Brandschutzanforderungen an mehrgeschoßige Gebäude in Holzbauweise und erweiterte deren bisherige Grenzen in der Anwendung deutlich. Die Holztafelbauweise ist nun auch bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5, wie großen Wohnanlagen oder Bürogebäuden über 13 m Höhe, sowie bei Sonderbauten zulässig. Bei Sonderbauten können weitere Anforderungen, etwa Brandschutzgutachten, notwendig sein.

Nutzungseinheiten in Gebäudeklasse 5 sind nunmehr keiner generellen Größenbegrenzung unterworfen. Größere Raumzusammenhänge und bestimmten Sonderbauten, wie Krankenhäuser, verlangen jedoch verbindlich Brandschutzgutachten, heißt es in einer Pressemitteilung des Landes. Zeitgleich treten auch in anderen Bundesländern neuen Regelungen in Kraft, was weitgehend einheitliche technische Regelungen für die Planung und den Bau von Gebäuden schaffe.

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