Ausschreibung von Holzbauten

Ein Artikel von Reinhold Steinmaurer | 31.10.2019 - 11:00

Die Leistungstexte sind an die aktuelle ÖNORM B2215 „Holzbauarbeiten – Werkvertragsnorm“ angepasst. Viele Materialien und Standard-Aufbauten für Wände, Decken oder Dächer in Holzbauweise sind darin enthalten. Auf dieser Basis wurde in einer gemeinsamen Anstrengung interessierter Kreise unter Einbeziehung der Technischen Universität Graz eine Aktualisierung der LBH LG 36 erarbeitet. Die Bundesinnung Holzbau und holzbau austria haben dabei entscheidend mitgewirkt. Weitere beteiligte Interessensgruppen waren Auftraggeber und Planer. Das Ergebnis der Beratungen wurde vom BMDW am 31. Dezember vergangenen Jahres veröffentlicht.

Vorgaben bei der Erstellung

Berücksichtigt wurden dabei die Vorgaben bei der Erstellung der Standardleistungsbeschreibung Hochbau wie:

  • Es gibt keine Verweise auf gesetzlich oder normativ geregelte Grundlagen.
  • Normen werden nur aufgenommen, wenn sie zur Beschreibung einer bestimmten Qualität der    Ausführung unabdingbar sind.
  • Es herrscht keine Vermischung mit Leistungen anderer Leistungsgruppen.
  • Planungsleistungen sind nicht Gegenstand von LBH-Positionen.
  • Abrechnungsvereinbarungen sind in der entsprechenden Werkvertragsnorm ÖNORM B 2215 geregelt und nicht Gegenstand der LBH.
  • Leistungen, die mehrere Auftragnehmer betreffen, werden nur ein Mal in den Leistungsgruppen der LG 00 oder LG 01 aufgenommen.

Durch die eindeutig vordefinierten und standardisierten Positionstexte wird einerseits die    Ausschreibung von Leistungen erleichtert und andererseits der Kalkulationsaufwand verringert. Es soll damit auch, als Verbesserung gegenüber individuellen Texten, der Interpretationsspielraum und das Streitpotenzial verringert werden.

Dadurch sollten Ausschreiber motiviert sein, diese StLB-HB LG 36 Holzbauarbeiten zu verwenden und von selbst entworfenen oder firmenspezifischen Ausschreibungstexten abzugehen. Die Leistungsbeschreibung umfasst sowohl den modernen Holzbau als auch die im Zuge von Adaptierungen oder Sanierungen immer wieder notwendigen Ausschreibungstexte für seit langer Zeit gebräuchliche Holzbauweisen. Im Zuge einer ersten Anwendung einer neuen Standardleistungsbeschreibung entsteht für den Anwender eine gewisse Einarbeitungszeit, um mit der neuen Struktur und dem darin ergänzten Inhalt umgehen zu lernen.

Wesentliche Neuerungen bzw. Veränderungen

Wesentliche neue Inhalt finden sich, um nur einige, wesentliche ULG*s zu nennen, unter:

  • Bauelementen gegliedert nach Wand, Decke, Dach mit Bekleidungen, Dämmung und Einbauteilen
  • Fassaden
  • Rohbauelemente für Holzmassivdecken aus Brettsperrholz, Brettschichtholz, Holzbalkendecke und Plattenrippendecke
  • Dämmpakete und Innenbekleidungen
  • Fußbodenaufbau als Blindböden und Verlegespanplatten
  • Sargdeckelkonstruktionen
  • Holztragwerke als Einzelbauteil
  • Einbauteile und Verbindungsmittel Stahl

Frei zu formulieren sind:

  • Alle vom formulierten Standard nicht erfassten Materialqualitäten (z.B. Festigkeit, Oberflächenqualitäten)
  • Leistungen bei Höhen über 3,2 m
  • Kleinflächen bis 5 m2 bei Einzelbauteilen (nicht für zusammenhängende Wandflächen)
  • Oberflächenbeschichtungen
  • Abteilungs- bzw. Trennwände
  • Treppen aus Holz
  • Balkone aus Holz

Schutzmaßnahmen, Schutzeinrichtungen und Hebegeräte sind mit Positionen der jeweiligen Leistungsgruppen (z.B. LG01, LG25) auszuschreiben.

Eine vollständige Abdeckung aller Möglichkeiten wäre nicht standardisierbar. Das Ziel war zumindest 80 % zu standarisieren und bei allen darüber hinausgehenden Leistungen sind sogenannte „Z“-Positionen zu formulieren.