Zulassung für Balkenschichtholz

Ein Artikel von Redaktion | 11.10.2019 - 09:00

Die Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz hat vor mehreren Jahren die MPA Stuttgart mit der Durchführung von Untersuchungen zu Balkenschichtholz mit größeren Gesamtquerschnitten beauftragt. Untersucht wurden auch sehr schlanke, mittels Trennschnitten hergestellte homogene Querschnitte sowie Aufbauten aus Lamellen verschiedener Festigkeitsklassen (kombiniertes Balkenschichtholz).

Tabelle Balkenschichtholz.jpg

© holzbau austria

Mit dem Antrag auf Erweiterung der bestehenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z 9.1-440 wurde der Geltungsbereich so angepasst, dass es keine Überschneidungen mit DIN EN 14080:2013 gibt. Der Titel der überarbeiteten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/allgemeinen Bauartgenehmigung lautet daher: „Balkenschichtholz in Abweichung zu DIN EN 14080:2013“. Anders als bei  Balkenschichtholz nach DIN EN 14080:2013 handelt es sich bei Balkenschichtholz nach Z 9.1-440 um ein national geregeltes Produkt, das mit dem Überwachungszeichen (Ü-Zeichen) zu kennzeichnen ist. Die übliche Festigkeitsklasse nach DIN EN 338 ist für homogenes Balkenschichtholz C24. Kombiniert aufgebautes Balkenschichtholz kann der Festigkeitsklasse C22c oder C24c zugeordnet werden, aufgetrenntes Balkenschichtholz der Festigkeitsklasse C16s oder C18s. Die Festigkeits-, Steifigkeits- und Rohdichtekennwerte dieser Klassen können der Tabelle entnommen werden. Die Klebefuge ist statisch mitwirkend. Die Lage der Klebefuge ist für homogenes Balkenschichtholz nicht relevant. Für kombiniertes Balkenschichtholz werden für Belastungen parallel und quer zu den Klebefugen unterschiedliche Biegefestigkeiten angegeben.

Es ist zu erwarten, dass die Hersteller von Balkenschichtholz nach Zulassung schrittweise von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen und im ersten Schritt homogenes Balkenschichtholz mit Gesamthöhen bis 420 mm anbieten werden.