Abbildung 1: Unterscheidung in Wandbildner und Fassadensystem; Quelle: Teibinger, M. (2015): Brandschutzvorschriften in Österreich Anforderungen nach OIB-Richtlinie 2. Zuschnitt Attachment, Juni 2015.
Der Holzbau ist im Vergleich zu mineralischen Bauweisen die ökologische Alternative. Innerhalb der unterschiedlichen Holzbauweisen können weitere Maßnahmen gesetzt werden, welche die Bauweise noch umweltfreundlicher machen. Hierzu zählt unter anderem der Einsatz ökologischer Dämmstoffe, wie z.B. Stroh und Zellulose. Für Einfamilienhäuser ist dies kein Thema, doch wie sieht es mit dem Geschoßbau aus? Im nachfolgenden Beitrag werden konstruktive Maßnahmen angeführt, welche aus brandschutztechnischer Sicht robuste Holzkonstruktionen für den Geschoßbau ermöglichen. [Anm.: Es handelt sich hierbei, um persönliche Empfehlungen des Autors. Der Artikel präsentiert Auszüge aus einer Präsentation, welche der Autor im Rahmen der FSE-Tagung am 27.08.2025 in St. Pölten abhielt.]
An die tragenden und/oder raumabschließenden Bauteile der Gebäudeklasse 3 und 4 wird mit Ausnahme von brandabschnittsbildenden Bauteilen und den Bauteilen im obersten Geschoß ein Feuerwiderstand von 60 Minuten gefordert. Brandabschnittsbildende Bauteile zwischen einzelnen Nutzungseinheiten müssen einen Feuerwiderstand von REI bzw. EI 90 aufweisen und für die Bauteile im obersten Geschoß reicht ein Feuerwiderstand von 30 Minuten aus.
Die Anforderungen an den Feuerwiderstand werden von Holzbauteilen durch entsprechende Dimensionierung des Holzes und/oder den Einsatz von Bekleidungen erreicht. Auf dataholz.eu sind hierzu Bauteile mit 30, 60 und 90 Minuten Feuerwiderstand angeführt. Als Dämmstoffe sind entsprechend umfangreicher Untersuchungen im Rahmen eines Forschungsvorhabens der Holzforschung Austria Glas- und Steinwolle sowie Hanf, Holzfaser, Schafwolle und Zellulose angeführt. In den letzten Jahren wurden darüber hinaus von Holzbau- bzw. Zulieferbetrieben erfolgreich auch viele Feuerwiderstandsprüfungen mit Strohdämmungen und Lehmbauplatten bzw. Lehmputzen durchgeführt.
Tabelle 1a der OIB-Richtlinie 2 (2023) regelt Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen. Hierbei werden auch Anforderungen an die eingesetzten Dämmstoffe der Fassade gestellt. In diesem Zusammenhang kommt es bei Planenden immer wieder zu Interpretationsfehlern der gestellten Anforderungen. So werden fälschlicherweise diese Anforderungen an die Dämmungen als Anforderungen an die gesamte Außenwandkonstruktion interpretiert und nicht nur an die Fassade. Dies kommt vermutlich daher, weil die Außenwand umgangssprachlich oft als „Fassade“ bezeichnet wird. Im Sinne der Anforderungen der OIB-Richtlinie 2 setzt sich eine Außenwand aus einem Wandbildner und einer Fassade zusammen, siehe Abbildung 1.
Abbildung 2: konstruktive Empfehlung für Außenwände in Holzrahmenbauweise mit brennbaren Dämmstoffen im Gefach bei mehrgeschoßigen Gebäuden; ursprüngliche vom Autor adaptierte Bildquelle: www.dataholz.eu
Es liegen somit in Österreich keine Anforderungen an die Dämmstoffe im Gefach vor. Ab der Gebäudeklasse 4 ist bei hinterlüfteten Fassaden außenseitig eine nichtbrennbare Bekleidung anzubringen. Die im Holzbau gerne verwendete diffusionsoffene MDF-Bekleidung kann ausschließlich bis zur GK 3 als äußere Schicht des Wandbildners eingesetzt werden.
Auf dataholz.eu sind natürlich auch Holzbauteile mit brennbaren Dämmstoffen in den Gefachen bzw. der Installationsebene mit 60 bzw. 90 Minuten klassifiziert. Der Feuerwiderstand wird in Abhängigkeit des Gesamtaufbaus natürlich erreicht. Zur Sicherstellung einer aus brandschutztechnischer Sicht robusten Holzbauweise empfiehlt der Autor für den Geschoßbau beim Einbau brennbarer Dämmstoffe die Beachtung einiger Punkte (siehe Abbildung 2). Diese konstruktiven Maßnahmen sollen eine unkontrollierte Brandentstehung im Bauteil bzw. einen Einbrand verhindern.
Die für den Feuerwiderstand erforderliche Bekleidung (z.B. 15 mm OSB und 12,5 mm GKF) für einen Feuerwiderstand von 60 Minuten sind direkt auf die Holzriegel anzubringen. Die innenseitige Installationsebene sollte aus Sicht des Autors bei mehrgeschoßigen Holzbauten – aus Gründen der Robustheit der Konstruktion im Brandfall – mit nichtbrennbarer Dämmung ausgedämmt werden. Die raumseitige Bekleidung der Installationsebene ist bei der vorliegenden Konstruktion grundsätzlich brandschutztechnisch nicht relevant, verbessert aber natürlich deren Schutzwirkung. Zusätzlich wird empfohlen im Bereich der Gefache mit brennbaren Dämmstoffen keine Durchdringungen durch Leitungen und Rohre für die Gebäudetechnik vorzunehmen. Insbesondere Durchdringungen durch Stromleitungen sind entweder durch Gefache, die mit nichtbrennbaren Dämmstoffen ausgefüllt sind, oder durch die Holzkonstruktion direkt zu führen. Im Zuge einer gesamtheitlichen integralen Planung stellen diese Maßnahmen auch bei vorgefertigten Bauteilen kein Problem dar.
Sinngemäß können diese Empfehlungen auch bei Trennwänden angewendet werden. Auch hier wird im Falle eines Einsatzes brennbarer Dämmstoffe in den Gefachen empfohlen, die Installationsebenen mit nichtbrennbaren Dämmstoffen auszufüllen. Bei zweischaligen Bauteilen wird vor einer Luftschicht zwischen den beiden Bauteilen abgeraten. Der Hohlraum ist sowohl aus brand- als auch aus schallschutztechnischer Sicht mit einem nichtbrennbaren Dämmstoff auszufüllen. Dadurch kann eine mögliche unkontrollierte Brandausbreitung über den Hohlraum verhindert werden. Zusätzlich können im Zuge der Montage auch keine Schallbrücken entstehen.
Die zusammenfassend angeführten Punkte ermöglichen aus Sicht des Autors auch für den Geschoßbau brandschutzsichere und robuste Aufbauten mit brennbaren Dämmstoffen in den Gefachen. Der Feuerwiderstand von Bauteilen und die Brennbarkeit der eingesetzten Materialien sind zwei von vielen Parametern, die die Brandsicherheit von Gebäuden beeinflussen. Ob alternative Dämmstoffe hinsichtlich Brandschutz eingesetzt werden können, ist abhängig vom Gesamtsystem und im Einzelfall zu überlegen. Neben den robusten Aufbauten stellen natürlich die Detailausbildungen sowie Leitungsführungen und entsprechende Abschottungsmaßnahmen weitere Voraussetzungen für eine robuste Umsetzung vor Ort dar. Auch hierzu gibt es sowohl in Österreich als auch Deutschland basierend auf Untersuchungen umfangreich publizierte Lösungen