Erleichterung für den Holzbau

Ein Artikel von Martina Nöstler | 28.05.2020 - 16:24
Mehrgeschossiger Bau.jpg

© shutterstock.com / Bokeh Art Photo

„Die Änderungen der Landesbauordnung betreffen insbesondere Erleichterungen für das Bauen mit Holz“, erklärte Bauministerin Doris Ahnen. Der Baustoff ermögliche neben dem Erreichen nationaler und internationaler Klimaschutzziele oft auch kostengünstiges Bauen, fördere die regionale Waldwirtschaft und biete besondere Vorteile in den Bereichen Serielles Bauen, Umbau und Aufstockung, so die Ministerin. Mit der Anpassung der Landesbauordnung soll unter bestimmten Voraussetzungen nun auch der Einsatz von Holzbauteilen bei höheren Gebäuden – besonders im Geschosswohnungsbau – ermöglicht werden. So will man die bisherige Obergrenze von 13 auf 22 m erhöhen.

Eine weitere Änderung betrifft digitale Baugenehmigungsverfahren: diese sollen zukünftig leichter zu beantragen und durchzuführen sein. Der Gesetzesentwurf geht nun in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren.

Quelle: Ministerium der Finanzen, Rheinland-Pfalz